Voraussetzung für die Aufnahme ist die Bereitschaft, in einer Gemeinschaft zu leben, therapeutische Hilfsangebote anzunehmen, an vereinbarten Zielen mitzuarbeiten -
und die Befürwortung auf Grundlage §§53/54 SGB XII Eingliederungshilfe durch die
Behörde für Soziales, Famile, Gesundheit und Verbraucherschutz.
Aufnahmealter ab 25 Jahre.
Nicht aufgenommen werden können:
- Frauen mit ihren Kindern
- Frauen mit vordergründiger Suchtproblematik
Das Haus ist nicht barrierefrei, es gibt keinen Fahrstuhl.